Dr. Rudolf Krause - Resistenz-Transfer
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Schriftwechsel:
K 1
K 2
K 3 - 1 v 2 S.
K 3 - 2 v 2 S.
An das Bundesministerium für Gesundheit
eMail 112@bmg.bund.de
Frau Birgit Galkowski, AZ 112-96 Krause/15
Erwiderung vom 28.07.2015 auf das Schreiben des Paul-Ehrlich-Institutes vom 14.07.2015 zu „Resistenzgenome verbreitende Bakteriensporen in Medikamenten; Patentschrift DE 10 2014 006 485 B3“
Das Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts vom 14.07.2015 entspricht inhaltlich unserem damaligen Kenntnisstand bis etwa August 2013 und enthält insbesondere folgende für die Anwendbarkeit und für die Bedeutung des Patentes erhebliche Tatsachenbehauptungen:
Dagegen findet sich in o.g. Schreiben des Bundesinstitutes kein Hinweis darauf,
Man wäre kein ernstzunehmender Wissenschaftler, würde man beim Auftreten von Widersprüchen gegenüber den eigenen Veröffentlichungen nicht noch einmal selbstkritisch und durch wiederholte eigene Untersuchungen seine bisherigen Ergebnisse überprüfen. Wenn möglich, sind dabei solche Verfahrensschritte zu wählen, die auch jeder Dritte mit eigener Hände Arbeit und mit eigenem Augenschein nachvollziehen und die Resultate selbst beurteilen kann.
Dieser Pflicht genügend entstanden die in den Anlagen dokumentierten Ergebnisse.
Aus der Vielzahl der in der Patentschrift DE 10 2014 006 485 B3 aufgelisteten Untersuchungsschritte sind bereits eine kleine Auswahl[1] (siehe Endnote 1) schon ausreichend, die Tatsachenbehauptungen in o.g. Schreiben auf ihre praktische Reproduzierbarkeit zu überprüfen.
In der Anlage 1 auf 9 Seiten und in den Anlagen 2, 3, 4 und 5 auf jeweils 7 bzw. 6 Seiten sind die Ergebnisse fotografisch dokumentiert. [Die Anlage 6 ist das o.g. Schreiben des Paul-Ehrlich-Instituts vom 14.07.2015.]
Der in der Diktion einer Tatsachenbehauptung vorgetragene Zustand einer Bakterienfreiheit aller Fertigarzneimittel ist eine Zielvorstellung, die von der Wirklichkeit weit entfernt ist.
Bei 41 von 48 untersuchten Fertigarzneimitteln aus dem Human- und Veterinärbereich wachsen Bakterien und treffen die als Tatsachenbehauptungen formulierten Erwartungen des unterzeichnenden Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts nicht zu. 85,4 % dieser Fertigarzneimittel sind „Fälle nachgewiesener Gefährdungspotentiale“ der Multiresistenzverbreitung.
Die überprüfbare Reproduzierbarkeit der in der Stellungnahme des Paul-Ehrlich-Institutes vom 14.07.2015 geäußerten Tatsachenbehauptungen liegt auch in früheren Untersuchungen im mittleren prozentualen Bereich. Schon bei weit über der Hälfte der untersuchten Fertigarzneimittel können auch mit einfachen mikrobiologischen Untersuchungsverfahren bakterielle Verunreinigungen insbesondere schon bei Zimmertemperaturen nachgewiesen werden.
Es bestehen deshalb berechtigte Zweifel, ob die Berichterstatter oder der unterzeichnende Institutspräsident sich mit eigener Hände Labortätigkeit und mit eigenem Augenschein von der Reproduzierbarkeit der von ihnen wiedergegebenen Tatsachenbehauptungen überzeugt oder nur „nach Aktenlage“ Behauptungen Dritter kritiklos mit dem Anschein eigener Untersuchungsergebnisse in o.g. Schreiben attestiert haben.
Der Hinweis auf die Einhaltung europäischer Rechtsvorschriften ist mikrobiologisch ohne Belang; Ratsbeschlüsse können wohl naturwissenschaftliche Grundlagen ignorieren, aber nicht verändern. Sind extreme, die +131 °C des Geobazillus stearothermophilus an Hitzestabilität weit übertreffende, Bakteriensporen in Fertigarzneimitteln allein schon deshalb nicht existent, weil man diese Verunreinigungen im Rahmen europäischer Richtlinien nicht untersucht?
Solange weder die verschreibenden Ärzte und Tierärzte, die Medikamente abgebenden Apotheker oder gar die Hersteller selbst die Fertigarzneimittel als Endprodukte auf Anwesenheit Resistenzen verbreitender Bakterien und Bakteriensporen mittels der jetzt vorhandenen bakteriologischen Untersuchungsmethoden überprüfen und deklarieren, hat jeder einzelne Patient bzw. Tierbesitzer, insbesondere die Halter landwirtschaftlicher Nutztiere, die technischen Möglichkeiten, die mikrobiologische Unbedenklichkeit bzw. bakterielle Verunreinigung der verschriebenen Fertigarzneimittel sowie auch ihrer Bestandteile pflanzlicher mit stearozestostabilen (bei „Wachs siedender“ extremer Hitze stabilen) Sporen aus vegetativ chliarophilen (lauwarmes Milieu bevorzugende) Geobazillus-Spezies und aus Bestandteilen tierischer Herkunft durch eigenen Augenschein selbst zu überprüfen, und zwar mittels
Auf die gleiche Weise kann jedermann selbst auch andere potentiell bakterienhaltige und Bakteriensporen enthaltende Erzeugnisse auf bakterielle Verunreinigungen überprüfen, wie etwa bei 121 °C autoklavierte Babynahrung, Kosmetika, Waschmittel, Instrumente und viele andere Erzeugnisse, die aus pflanzlichen und aus tierischen Rohstoffen zusammengesetzt sind.
Nur das positive mikrobiologische Ergebnis ist beweisend; eine mit dieser einfachen Methodik ausbleibende Bakterienvermehrung ist noch kein Nachweis für die absolute Freiheit des Produktes von solchen Resistenzen verbreitender Bakterien und Bakteriensporen, die mit den weitergehenden Untersuchungsverfahren in der Patentschrift DE 10 2014 006 485 B3 und mit den Untersuchungs- und Herstellungsverfahren in der Anmeldung DPMA-Aktenzeichen 10 2015 005 387.7 vom 23.04.2015 nachgewiesen werden können.
Rechtliche Grundlage, patentrechtlich geschützte Erzeugnisse und Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Lizenz anzuwenden bzw. zu prüfen, ist der § 11 PatG, und stellt (nur !) im nicht kommerziellen Einzelfalle keine Patentverletzung dar. [2]
Dr. Rudolf Krause
6 Anlagen mit 40 Seiten, darunter 36 Seiten mit den 315 Fotos der Untersuchungsergebnisse